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 Betreuung im Wochenbett

 

Wochenbetthebammen sind in Jena Mangelware - kümmern Sie sich unbedingt frühzeitig um eine Betreuung!

 

Wochenbettbetreuung:

Die Wochenbettbetreuung / Nachsorge umfasst die Betreuung von Mutter und Kind nach der Geburt und während der gesamten Stillzeit (bei nicht gestillten Kindern bis zum Ende des 9.Lebensmonats).

Die Hebamme besucht die Familie anfangs meist täglich oder jeden zweiten Tag, später je nach Bedarf.

Sie beobachtet / kontrolliert beim Kind die Körpertemperatur, die Hautfarbe, die Atmung, das Verhalten, die Abheilung der Nabelwunde, die Körperausscheidungen, die Gewichtszunahme, das Trinkverhalten, ggf. die Neugeborenengelbsucht usw.

Bei der Mutter achtet die Hebamme auf den körperlichen und emotionalen Allgemeinzustand, die Rückbildung der Gebärmutter und den Wochenfluß, die Abheilung einer evtl. Dammnacht oder Kaiserschnittnaht, die Brust (Verhärtungen; Verletzungen der Brustwarzen), und  leitet  zur Beckenbodengymnastik an.

Ein zentraler Punkt ist die Unterstützung und Anleitung beim Stillen.

Die Hebamme erklärt und demonstriert den Eltern bei Bedarf gerne das Baden, Wickeln, Halten, Beruhigen des Kindes.

Mit der Hebamme können die Eltern das Geburtserlebnis durchsprechen; sie versucht ihnen bei den vielen Anfangsunsicherheiten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Ergeben sich größere Schwierigkeiten im Wochenbett, so zieht die Hebamme den/die Frauen- oder Kinderarzt/ärztin zu Rate oder verweist auf weitere Hilfsangebote.

Die Hebamme steht den Eltern auch später noch, besonders bei Stillfragen, zur Verfügung.

 


Kosten:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Wochenbettbetreuung: in den ersten zehn Tagen (abhängig von der Länge des Krankenhausaufenthaltes) max. 20 Besuche/telefonische Beratungen, max. weitere 16 Besuche/telefonische Beratungen bis zur 12.Woche, sowie max. 8 Besuche/telefonische Beratungen nach der 8.Woche bis zum Ende der Stillzeit bzw. 9.Monat.
Private Krankenversicherungen haben individuelle Regelungen zur Kostenübernahme von Hebammenleistungen, bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung. Hebammenleistungen werden privat Versicherten unabhängig von der Erstattung durch ihre Versicherung oder Beihilfe immer privat in Rechnung gestellt, bis zum 2,2fachen des Regelsatzes.

 

Wochenbettbetreuung durch mich:

Sollten Sie eine Wochenbettbetreuung durch mich wünschen, melden Sie sich bitte rechtzeitig an.

Ich übernehme bevorzugt die Wochenbettbetreuung von Frauen, welche ich auch in der Schwangerschaft (Vorsorgen & ggf. Kurs) betreue, sowie von Frauen, welche ich bereits bei vorherigen Wochenbetten betreut habe.

In der Regel besuche ich Sie am Tag nach der Entlassung zum ersten Mal, dies kann ich jedoch nur bei rechtzeitiger Information über die Geburt gewährleisten.

Sollten Sie eine ambulante Geburt planen, ist es sehr wichtig, dass Sie mich darüber im Voraus informieren.

Meine Hausbesuche finden i.d.R. zwischen 07.45 und 20.00 Uhr statt.

 


Kapazitäten:   

2021:

Ich habe dieses Jahr leider nur noch Kapazitäten für Frauen, die ich schon von verherigen Betreuungen kenne.